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Mietzinsansätze

Sollte Ihre Wohnungsmiete überdurchschnittlich hoch sein, können Sie dazu aufgefordert werden, die Wohnung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin (max. 9 Monate) zu wechseln. Gemäss unseren Richtlinien gelten folgende Maximalansätze für den monatlichen Mietzins exkl. Nebenkosten:

Ansätze Erwachsene (ab 25. Geburtstag)
Aeschi, Bolken, Derendingen, Deitingen, Drei Höfe, Etziken, Gerlafingen, Halten, Horriwil, Hüniken, Kriegstetten, Oekingen, Obergerlafingen, Recherswil und Subingen

Einpersonenhaushalt CHF 900.--
Zweipersonenhaushalt CHF 1'050.--
Dreipersonenhaushalt CHF 1'300.--
Vierpersonenhaushalt CHF 1'450.--
Fünfpersonenhaushalt CHF 1'550.--
Sechspersonenhaushalt CHF 1'700.--

Ansätze junge Erwachsene (bis und mit dem 24. Geburtstag)
Aeschi, Bolken, Derendingen, Deitingen, Drei Höfe, Etziken, Gerlafingen, Halten, Horriwil, Hüniken, Kriegstetten, Oekingen, Obergerlafingen, Recherswil und Subingen

Maximale Mietkosten exkl. Nebenkosten CHF 450.--

Mietkaution
Kosten für Mietkautionen werden von der Sozialhilfe grundsätzlich nicht übernommen (§ 93 Abs.1 Bst. f) SV). In Absprache mit dem Vermieter ist statt einer Kaution auch eine Mietkautionsversicherung möglich. Anstelle eines Depots muss der Mieter oder die Mieterin eine jährliche Prämie an die Bank oder an die Versicherung überweisen. Im Schadenfall (Mietzinsausstände oder Schäden an der Wohnung) wird die Rechnung übernommen. Die Schadenssumme wird dann aber vom Mieter oder der Mieterin zurückverlangt. Die Prämien für die Mietkautionsversicherungen sind im Grundbedarf enthalten.