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Zuständigkeit

Die Asylverfahren sind bundesrechtlich geregelt und werden weitgehend in den Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion durchgeführt. Die asyl- und schutzsuchenden Personen werden anschliessend den Kantonen zur Unterbringung und Integration zugewiesen.

Die Sozialregionen nehmen die vom Kanton aus den Durchgangszentren zugewiesenen Personen auf und leisten die notwendige Betreuung. Soweit die zugewiesenen Personen für ihren Lebensunterhalt nicht selber aufkommen können, werden sie mit Sozialhilfeleistungen unterstützt.