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KESB Solothurn

Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 01.01.2013 nimmt die zuständige KESB einen Teil der Aufgaben der zuvor geführten Vormundschaftsbehörden der Gemeinden wahr. Entscheide über die Interessen von schutz- und hilfebedürftigen Menschen werden seither von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) getroffen. Für die Gemeinden des Sozialdienstes Wasseramt ist die KESB Region Solothurn zuständig.

KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4
4502 Solothurn
Telefon: 032 627 75 90

E-Mail: kesb-rs@ddi.so.ch 

Webseite: Kindes- und Erwachsenenschutz - Kanton Solothurn

Meldungen und Mitteilungen über Gefährdungen von Kindern und Erwachsenen in unserem Einzugsgebiet sind an die KESB Region Solothurn zu richten. In dringenden Fällen ausserhalb der Arbeitszeiten ist der Pikettdienst der KESB über die Alarmzentrale der Kantonspolizei Solothurn erreichbar (Telefon 032 627 71 11).

Der Sozialdienst Wasseramt führt im Auftrag der KESB die Abklärungen zu Gefährdungsmeldungen durch. Zudem werden Berufsbeistandschaften im Auftrag der KESB Region Solothurn geführt sowie die privaten Mandatsträger begleitet.