Navigieren in Fiktivhausen

Beistandschaft

Stellt die KESB eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen fest, ergreift sie angemessene Massnahmen. Es geht darum, die Kinder und Jugendlichen zu schützen. Am häufigsten wird eine Beistandschaft für das Kind angeordnet:

Beistandschaft

Die KESB kann dem Kind eine Beistandsperson zur Seite stellen. Diese unterstützt die Eltern, führt die von der KESB erteilten Aufgaben aus und arbeitet wo nötig mit weiteren Fachstellen zusammen. Mögliche Aufgaben einer Beistandsperson können sein: die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung des Unterhaltsanspruches oder die Überwachung des Besuchsrechts. Können die Eltern nicht handeln oder haben Interessen, die denen des Kindes widersprechen, so ordnet die KESB eine Vertretungsbeistandschaft für das Kind an. Die Beistandsperson handelt dann anstelle der Eltern. Beistandschaften für Kinder und Jugendliche werden in der Regel von Berufsbeiständen des Sozialdienstes Wasseramt geführt.

In folgender Broschüre finden Sie einfach verständliche Informationen zum Kindesschutz: Broschüre Informationen zum Kindesschutz [pdf, 179 KB]