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Wohnen

Asyl- und schutzsuchende Personen und vorläufig Aufgenommene werden durch die Sozialregion in einfachen und zweckmässig eingerichteten Wohnungen untergebracht. Es besteht keine Wahlfreiheit betreffend den Unterkünften. Die Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände sind Eigentum der Sozialregion.