Gefährdungsmeldung Erwachsene
Wann ist eine Gefährdungsmeldung einzureichen?
Eine Meldung über gefährdete oder schutzbedürftige Erwachsene ist ein einschneidender Schritt für die betroffene Person. Sie sollte nicht leichtfertig erfolgen. Trotz allem ist es wichtig, bei hilfsbedürftigen Menschen genau hinzuschauen und wachsam zu sein und wenn es Hinweise auf eine Gefährdung gibt, eine Meldung zu machen. Eine Gefährdungsmeldung sollte eingereicht werden, wenn eine Person selber gefährdet ist oder andere gefährdet, Hilfe oder Schutz bedarf (beispielsweise bei psychischer Erkrankung, kognitiven, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, Demenzerkrankung, Suchtmittelabhängigkeit).
Sind die Betroffenen in der Lage und bereit, selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen und Ihrer schwierigen Lebenssituation zu begegnen, können sie sich an die Beratungsstelle wenden. Dann ist keine Meldung notwendig.
Was sollte in einer Gefährdungsmeldung enthalten sein?
- Personalien der betroffenen Person(en): mindestens Name, Vorname, Adresse
- Name und Adresse der meldenden Person
- Angaben über die konkrete Gefährdung: Tatsachen, Ereignisse, Beobachtungen
- Vermutungen oder ein Verdacht ist klar als solche zu deklarieren
- Unterschrift der meldenden Person
Wo muss eine Gefährdungsmeldung eingereicht werden?
Bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die Meldung wird in der Regel schriftlich eingereicht, bei Dringlichkeit ist auch eine Meldung per Mail oder telefonisch möglich.
Haben betroffene Personen den gesetzlichen Wohnsitz im Zuständigkeitsgebiet des Sozialdienstes Wasseramt, so ist die Gefährdungsmeldung an die KESB Region Solothurn einzureichen.
Welche Folgen hat eine Gefährdungsmeldung?
Die KESB eröffnet in der Regel ein Verfahren und erteilt an die zuständige Sozialregion einen Abklärungsauftrag. Fachpersonen klären die Situation der betroffenen Person und deren Umfeld umfassend ab und erstatten Bericht an die KESB. Eine solche Abklärung dauert in der Regel mehrere Monate. Bei dringendem Handlungsbedarf kann die KESB vorsorgliche Sofortmassnahmen anordnen. Die KESB fällt nach Erhalt des Berichts und der Anhörung der Betroffenen Entscheide über weitere Massnahmen.
Die Betroffenen haben das Recht auf Akteneinsicht. Anonyme Meldungen: Die Meldeperson kann zu ihrem Schutz (jedoch nur in besonderen Fällen) ungenannt bleiben.
Die meldende Person hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, ob und welche weiteren Schritte eingeleitet wurden.
Kann eine Persona auch für sich selber eine Beistandschaft beantragen?
Beachten Sie die vorhandenen freiwilligen Beratungsangebote. Möglicherweise können Sie auf diesem Weg schnell und unkompliziert Hilfe bekommen, ohne dass eine Beistandschaft notwendig ist.
Antrag Errichtung Beistandschaft: Falls alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Sie bei der KESB auch für sich selber einen Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft stellen.
- Beschreiben Sie in Ihrem Antrag möglichst genau, wo Sie Unterstützung benötigen und ob allenfalls schon Hilfspersonen Sie unterstützen.
- Notieren Sie Ihre Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefonnummer).
- Legen Sie allenfalls Arztzeugnisse oder Berichte bei.
- Senden Sie alles an die KESB. Sie können dafür auch das untenstehende Formular verwenden.
Vorlage für das Erstellen eine Gefährdungsmeldung für Erwachsene:
Formular Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz [pdf, 98 KB]